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IWB 6/2006 S. 1026

Schweiz | Steuerreform des Kantons Obwalden

Am haben die Einwohner des kleinen in der Zentralschweiz gelegenen Kantons Obwalden über das für sie neu geltende Steuergesetz 2006 abgestimmt und die Vorlage des Regierungs- und Kantonalrates im Rahmen eines Volksentscheids mit einer Mehrheit von 86 % angenommen. Ziel der Reform in Obwalden ist es, den im Vergleich eher ärmeren Kanton für in- und ausländische Investoren und durch Entlastung für höhere Einkommen den Zugzug vermögender Personen interessant zu machen. Im Unternehmenssteuerbereich wird der Steuersatz zur Besteuerung von Gewinnen von juristischen Personen (Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine und Stiftungen) auf einen einheitlichen Steuersatz von 6,6 % für Kanton und Gemeinde gesenkt. Einschließlich der Bundessteuer von 8,5 %, unter Berücksichtigung der Anrechnung...

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