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Sozialversicherung; | Verkündung des Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetzes
Das Gesetz zur Umsetzung des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung in den Bereichen Rentenversicherung und Arbeitsförderung (Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz - WFG) v. ist im BGBl I S. 1461 verkündet worden und tritt im wesentlichen am in Kraft. Das Gesetz bringt Änderungen im Recht der Rentenberechnung (z. B. bei den Anrechnungszeiten wegen schulischer Ausbildung) sowie bei den Rentenanspruchsvoraussetzungen (Heraufsetzung des Eintrittsalters für die vorzeitigen Altersrenten). Mit Wirkung vom an werden auch Studenten rentenversicherungspflichtig (sofern keine Geringfügigkeit vorliegt). Personen, die zu diesem Stichtag in einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit als ordentliche Studierende einer Fachschule oder Hochschule versicherungsfrei waren, bleiben in ...