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NWB Nr. 12 vom Seite 929 Fach 4 Seite 5037

Keine unbeschränkte Verlustverrechnung

EuGH billigt Beschränkung der Verlustverrechnungsmöglichkeiten

Jens Intemann

Mit großer Aufmerksamkeit wurde das EuGH-Verfahren der britischen Firma Marks & Spencer verfolgt, ging es doch um die Frage, ob das Europarecht die Mitgliedstaaten verpflichtet, die unbeschränkte Verlustverrechnung im Konzern auch über die Landesgrenzen hinaus zuzulassen. Nunmehr hat der , Marks & Spencer, entschieden, dass eine Regelung mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist, die einer Muttergesellschaft die Verrechnung ihres Gewinns mit Verlusten einer ausländischen Tochtergesellschaft verwehrt. Somit ist eine Beschränkung der Verlustverrechnung europarechtlich zulässig. Jedoch verstößt es gegen die Niederlassungsfreiheit gem. Art. 43 EG, wenn die Verlustverrechnung ausgeschlossen wird, obwohl die Muttergesellschaft nachweist, dass die Verluste im Staat des Sitzes der Tochtergesellschaft nicht berücksichtigt worden sind und zukünftig nicht berücksichtigt werden können. Da die deutsche Organschaftsbesteuerung mit dem britischen Recht vergleichbare Beschränkungen für die Verlustverrechnung im Konzern vorsieht, hat die Entscheidung auch Einf...

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