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Änderung des Standards IAS 32 zugunsten des bilanziellen Eigenkapitals geplant
Das International Accounting Standards Board (IASB) arbeitet nach Angaben der Bundesregierung derzeit an einer Änderung des Standards IAS 32, nach der kündbare Einlagen von Gesellschaftern unter bestimmten Bedingungen als Eigenkapital klassifiziert werden können (Antwort der Bundesregierung in BT-Drucks. 16/793 auf eine Kleine Anfrage der FDP). Dies sei der Initiative des „Deutschen Rechnungslegung Standards Committee” zu verdanken. Ob die Änderung dieser Vorschrift geeignet sei, die Probleme des deutschen Mittelstands zu lösen, ließe sich jedoch erst beurteilen, wenn der IASB den Entwurf veröffentlicht habe.
Bei dem von den Gesellschaftern an die Personenhandelsgesellschaft überlassenen Kapital handelt es sich der FDP zufolge in der Vorschrift um Fremdkapital, wenn dem Gesellschafter ein Kündigungsrecht zusteht. Die Kündigung führe zum Ausscheiden des kündigenden Gesellschafters, wobei ein Abfindungsanspruch entsteht. Dieser könne der Höhe nach geregelt, aber nicht ausgeschlossen werden. Durch das Zusammenspiel deutscher Regelungen und dem IAS 32 sei anzunehmen, dass das Eigenkapital von Personenhandelsgesellschaften in einem Abschluss nach IFRS ganz oder teilweise als Fremdkapital ausgewiesen...