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Realteilung: Keine steuerneutrale Übertragung in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft
Die Übertragung von übernommenen Wirtschaftsgütern des Gesamthandsvermögens einer real zu teilenden Mitunternehmerschaft in das Gesamthandsvermögen einer anderen Mitunternehmerschaft ist nach Auffassung des BMF in keinem Fall – auch nicht bei personen- und beteiligungsidentischen Schwestergesellschaften – steuerneutral möglich. Begründet wird diese vom BMF in seinem Anwendungsschreiben zur Realteilung v. NWB ZAAAB-78364 vertretene Auffassung mit dem Gesetzeswortlaut und dem Willen des Gesetzgebers.
Eine dreigliedrige Sozietät, bestehend aus den Gesellschaftern A, B und C, wird im Zuge der Realteilung in der Weise auseinandergesetzt, dass unmittelbar im Anschluss an die Realteilung A seine Berufstätigkeit im Rahmen einer Einzelpraxis und B und C ihre Berufstätigkeit im Rahmen einer Sozietät fortsetzen. Der neuen Sozietät treten keine weiteren Gesellschafter bei. Ausgleichszahlungen zwischen A, B und C werden nicht geleistet.
Die steuerneutrale Übertragung von Wirtschaftsgütern auf die Einzelpraxis des A ist möglich. Dagegen müssen B und C die stillen Reserven versteuern.
Gragert weist allerdings schon in NWB F. 3 S. 13887, 13890 NWB KAAAB-78437 darauf hin, dass die Auflösung der stillen Reserven vermieden ...