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Umsatzsteuerfalle beim Gebrauchtwagenhandel über die Grenze
Autohäuser sollten mit Checklisten die Steuerfreiheit ihrer Lieferungen sicherstellen
Derzeit besteht eine große Verunsicherung beim Gebrauchtwagenhandel. Die Finanzverwaltung stellt sehr strenge Anforderungen an den Nachweis für die Umsatzsteuerfreiheit bei innergemeinschaftlichen Lieferungen von Gebrauchtwagen. Die Rechtsprechung tut ihr Übriges, wenn sie z. B. feststellt, dass das Fehlen eines Nachweises einer innergemeinschaftlichen Lieferung jedenfalls dann nicht zu einer Steuerbefreiung führt, wenn dadurch das Steueraufkommen in einem anderen Mitgliedstaat der EU gefährdet ist. Für den Berater ist es deshalb schwierig, seinen Mandanten vor Umsatzsteuernachprüfungen zu schützen.
Beleg- und Buchnachweis als Voraussetzung der Steuerfreiheit
Mit dem Belegnachweis hat der Unternehmer nachzuweisen, dass er oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert oder versendet hat. In den Abholfällen (Regelfall bei Gebrauchtwagenlieferungen) soll der Unternehmer nach § 17a Abs. 2 UStDV folgende Belege bereithalten:
Doppel der Rechnung,
handelsüblicher Beleg, aus dem sich der Bestimmungsort ergibt (Lieferschein),
Empfangsbestätigung des Abnehmers bzw. des Beauftragten,
Versicherung des Abnehmers/Beauftragte...