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BAG 24.06.1996 5 AZB 35/95

Arbeitsrecht; | Rechtsweg für Klage eines Arbeitnehmers gegen einen GmbH-Geschäftsführer aus unerlaubter Handlung

Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist eröffnet, wenn ein Arbeitnehmer einer juristischen Person deren Geschäftsführer wegen unerlaubter Handlung verklagt (§ 2 Abs. 1 Nr. 3d ArbGG analog). Dabei steht die als Organ der juristischen Person handelnde natürliche Person dem Arbeitgeber gleich; denn die juristische Person selbst kann nicht Täter einer unerlaubten Handlung sein, wohl aber das für sie handelnde Organ ().

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