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Anschaffungsfiktion bei Spekulationsgeschäft
Die Anschaffung stellt den Beginn der Tatbestandsverwirklichung des § 23 EStG dar. Fehlt es an einer Anschaffung oder einer Anschaffungsfiktion, wird eine Veräußerung nicht von § 23 Abs. 1 Satz 1 EStG erfasst. Die Neuregelung des §23 Abs. 1 Satz 2 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002, wonach als Anschaffung auch die Überführung eines Wirtschaftguts in das Privatvermögen des Steuerpflichtigen durch Entnahme oder Betriebsaufgabe gilt, ist nicht auf Entnahmen vor dem anzuwenden.