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BFH 25.06.2008 X R 36/05, NWB direkt 12/2006 S. 5
Schenkweise übertragener Rentenanspruch
Zinsaufwendungen für einen schenkweise an den Ehegatten übertragenen Rentenanspruch sind, da es sich um Drittaufwand handelt, nicht als vorweggenommene Werbungskosten berücksichtigungsfähig.