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Versicherungsteuer; | Restschuldversicherung im Falle von Arbeitslosigkeit
Zur Frage, ob eine Restschuldversicherung im Falle von Arbeitslosigkeit, bei der der Ersatz von Leasingverpflichtungen für den Fall des unverschuldeten Arbeitsplatzverlustes Versicherungsgegenstand ist, nach § 4 Nr. 5 VersStG von der Besteuerung auszunehmen sei, hat das wie folgt Stellung genommen: Die Zahlung des Entgelts für eine solche Versicherung unterliegt der VersSt. Eine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 5 VersStG kommt insoweit nicht in Betracht, weil keines der dort normierten Tatbestandsmerkmale vorliegt. Es ist davon auszugehen, daß der Begriff der besonderen Notfälle weder die private noch die gesetzliche Arbeitslosenversicherung umfaßt, da es anderenfalls der ausdrücklich für die gesetzliche Arbeitslosenversicherung bestehenden Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 4 VersStG n...