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OLG Hamm 30.08.1996 30 RE Miet 1/96
Mietrecht; | Zuschlag auf Mietspiegelwert bei Mieterhöhung
Im Mieterhöhungsrechtsstreit kann das Gericht wegen der Steigerung der ortsüblichen Vergleichsmiete, die in der Zeit zwischen der Datenerhebung zum Mietspiegel und dem Zugang des Mieterhöhungsverlangens eingetreten ist (sog. Stichtagsdifferenz), einen Zuschlag zu dem für die Wohnung zutreffenden Mietspiegelwert auch dann machen, wenn das Mieterhöhungsverlangen auf den Mietspiegel gestützt worden ist ( 30 RE Miet 1/96; Bestätigung von Leitsatz 1 des WM 1994, 58).