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IWB Nr. 4 vom Seite 148

Neuregelungen für grenzüberschreitende Unternehmensübernahmen

Am hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetzes angenommen. Das BMF hat hierzu in seiner Pressemitteilung erklärt, dass mit dem Entwurf des Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetzes die EU-Übernahmerichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden soll. Das Gesetz regelt den Geltungsbereich des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) bei Unternehmensübernahmen mit grenzüberschreitendem Bezug.

Ziel des Gesetzes ist es, ein einheitliches Schutzniveau bei Übernahmeangeboten und Kontrollerwerben auch für inländische Aktionäre zu etablieren, ohne nationale Besonderheiten aufzugeben. Zudem werden Transparenz und Rechtssicherheit auch bei grenzüberschreitenden Übernahmen erzielt. Die von der Übernahmerichtlinie eingeräumten Spielräume werden im Sinne des Finanzplatzes Deutschland durch nationale Regelungen ausgefüllt.

Ist das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz bislang nur auf Zielgesellschaften mit Sitz im Inland anwendbar, soll es künftig auch bei Übernahmen von Zielgesellschaften mit Sitz im europäischen Ausland gelten. Grundsätzlich gilt für gesellschaftsrechtliche Fragen das Recht des Staates, in dem die Zielgesellschaft ihren Sitz hat. Für kapitalmarktrechtliche Fragen ist demgegenüber das Recht des Staates anwendbar, in de...

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