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IWB Nr. 2 vom Seite 52

Vorschlag der EU-Kommission zur „Sitzlandbesteuerung” für KMU

Die Europäische Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie aufzeigt, wie sich die Befolgungskosten und sonstigen Probleme im Zusammenhang mit der Unternehmensbesteuerung, mit denen sich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei grenzüberschreitenden Geschäften konfrontiert sehen, reduzieren ließen. Sie schlägt vor, dass die Mitgliedstaaten den KMU gestatten sollen, ihre zu versteuernden Unternehmensgewinne nach den Steuerregelungen des Landes zu ermitteln, in dem ihre Muttergesellschaft bzw. ihre Hauptverwaltung ansässig ist. Somit könnten KMU, die eine Tochtergesellschaft oder eine Zweigniederlassung in einem anderen Mitgliedstaat gründen wollen, ihre Steuererklärung nach den ihnen vertrauten Steuerregelungen abgeben. Das System der „Sitzlandbesteuerung” wäre sowohl für die Mitgliedstaaten als auch für die Unternehmen freiwillig; es soll zunächst für fünf Jahre versuchsweise eingeführt werden. Die von der Kommission durchgeführte EU-Steuerumfrage 2004 (siehe IP/04/1091) hat ergeben, dass die Unternehmen bei grenzüberschreitender Tätigkeit sowohl mit höheren Unternehmenssteuern als auch mit höheren Kosten für die Befolgung der MwSt-Vorschriften belastet werden und dass d...

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