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OFD Karlsruhe 19.09.2005 S 7280, BBK 6/2006 S. 4582

Rechnungserteilung durch Reisebüros und Erteilung von Gesamtabrechnungen

Erteilen Reisebüros neben den Kleinbetragsrechnungen oder Fahrausweisen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, zusätzlich noch Gesamtrechnungen, in denen ebenfalls die USt ausgewiesen wird, so schulden sie auch die zusätzlich ausgewiesene USt (§ 14c UStG). Gleichzeitig könnte es vorkommen, dass der Empfänger der Fahrscheine die Vorsteuer aus den Belegen zweimal absetzt. Die OFD Karlsruhe schlägt in ihrer Vfg. vor, dass die Reisebüros die USt in den Gesamtabrechnungen nicht offen ausweisen (Bruttorechnungen) oder die Fahrscheine so gestalten, dass die Vorsteuer nicht abgesetzt werden kann, etwa durch einen entsprechenden Aufdruck.

Diese Vorgehensweise gilt entsprechend auch z. B. bei Gesamtabrechnungen von Kurierdiensten, Tankstellen, Zahnlabors, Abschlags- und Schlussrechnungen von Bauunternehmen oder...

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