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Die Pflicht zur Prüfung von Rechnungen
Checkliste zu den Voraussetzungen zum Vorsteuerabzug
Zum wurde die EG-Rechnungsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt, aber auch zwei Jahre später erfüllen viele Rechnungen noch nicht die formellen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug. Diese formellen Anforderungen an die Rechnungen sind zwischenzeitlich auch ein fester Bestandteil der laufenden Betriebsprüfungen geworden. Die Unternehmen tragen bei Beanstandungen durch die Finanzverwaltung ein u. U. erhebliches Zinsrisiko, wenn der Vorsteuerabzug viel später nach Vorlage einer berichtigten Rechnung erfolgt. Sie tragen auch das Risiko, den Vorsteuerabzug vollständig zu verlieren, wenn vom leistenden Unternehmer keine Rechnung mehr bezogen werden kann, z. B. bei einer Insolvenz des leistenden Unternehmers. Die Pflicht zur umsatzsteuerrechtlichen Rechnungsprüfung gehört daher zur unerlässlichen Aufgabe des Leistungsempfängers.
I. Einführung
Durch Art. 5 und 6 des Zweiten Gesetzes zur Änderung der steuerlichen Vorschriften vom (Steueränderungsgesetz 2003) wurde die sog. EG-Rechnungsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Hierdurch und auch durch geänderte Auffassungen der Finanzverwaltung hat sich eine erhöhte Pflicht zur ...