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Investitionszulage; | Bürocontainer als bewegliches Wirtschaftsgut oder Gebäude (§ 2 InvZulVO; § 68 Abs. 1 Nr. 1 BewG)
Nach dem sind Bürocontainer, die auf festen Fundamenten ruhen, bewertungs- und investitionszulagenrechtlich Gebäude (Festhalten an den ,BStBl II 847, und v. , BFH/NV 1989, 484, sowie Klarstellung zum Urt. v. , BStBl 1989 II 133). Die Abgrenzung beweglicher WG von Gebäuden richtet sich bei der Anwendung investitionszulagenrechtlicher Vorschriften nach dem ESt-Recht, das seinerseits auf das bürgerliche Recht und auf das Bewertungsrecht zurückgreift.