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FG Niedersachsen 10.06.2005 3 KO 24/05, NWB direkt 11/2006 S. 3

Erinnerung gegen Kostenfestsetzung

Die Kostenentscheidung des Gerichts nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache ist keine Entscheidung, die den Ansatz einer Verhandlungsgebühr gem. § 117 BRAGO rechtfertigt. Erklären die Beteiligten während des Klageverfahrens übereinstimmend die Hauptsache für erledigt, endet hierdurch unmittelbar das Verfahren. Eine Beweisgebühr entsteht nicht, wenn das Gericht keinen förmlichen Beweisbeschluss erlassen, sondern mit der Ladung eines Steuerbeamten zum Termin zur mündlichen Verhandlung lediglich das Beweisthema bekannt gegeben hat.

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