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Reisekosten zu „Konzern-Strategie-Konferenzen”
Werden Reisekosten nicht von der direkten Arbeitgeber-Gesellschaft zugewendet, sondern von deren Konzernmuttergesellschaft, zu der der Arbeitnehmer in eigenen rechtlichen oder wirtschaftlichen Beziehungen steht, sind sie nicht als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu beurteilen.