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Heimunterbringungskosten für verhaltensauffälliges Kind
Eine hyperkinetische Störung des Sozialverhaltens des Kinds kann eine Krankheit sein. Ein Abzug der Aufwendungen der Eltern für die integrative Beschulung an einer Förderschule und die damit verbundene Betreuung des Kinds in einem Kinderheim als außergewöhnliche Belastungen (Krankheitskosten) ist aber grundsätzlich nur möglich, wenn vor Beginn der Maßnahme ein amtsärztliches Attest über die medizinische Notwendigkeit eingeholt worden ist.