Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Unfallversicherung | Abgrenzung eines Arbeitsunfalls auf einem Betriebsweg von einem Wegeunfall
Maßgebend für die Abgrenzung eines Arbeitsunfalls auf einem Betriebsweg i. S. des § 8 Abs. 1 SGB VII von einem Unfall auf einem versicherten Weg i. S. des § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 SGB VII ist nicht allein, wo sich der Unfall ereignet hat, sondern auch, inwieweit er mit dem Betrieb und der Tätigkeit des Versicherten zusammenhängt und ob er Ausdruck der betrieblichen Verbindung zwischen ihm und dem Unternehmen ist, deretwegen das Haftungsprivileg nach § 105 SGB VII besteht. Hingegen ist für die Einordnung als Betriebsweg letztlich nicht entscheidend, ob die Örtlichkeit der Organisation des Arbeitgebers unterliegt ().