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Betriebsübergang | Neuvergabe der Bereederung für ein Forschungsschiff
Wird die Bereederung eines Forschungsschiffs im Rahmen einer Ausschreibung aufgrund Vergaberechts auf einen anderen Betreiber übertragen, so kann hierin ein rechtsgeschäftlicher Betriebsübergang liegen, der zum Übergang der Heuerverhältnisse nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB auf den neuen Auftragnehmer führt. Ein Forschungsschiff mit seiner für Forschungszwecke erforderlichen wissenschaftlichen Einrichtung und Organisation ist als eine wirtschaftliche Einheit anzusehen, die bei einer Neubereederung und Fortführung als Forschungsschiff ihre Identität wahrt ().