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BVerfG 02.03.2006 2 BvR 2099/04, NWB 11/2006 S. 90

Prozessrecht | Durchsuchung privat gespeicherter Telekommunikationsverbindungsdaten

Wird im Rahmen einer Durchsuchung auf die im Computer des Verdächtigen gespeicherten Daten sowie auf die Einzelverbindungsnachweise seines Mobiltelefons Zugriff genommen, liegt keine Verletzung des Fernmeldegeheimnisses vor, da nach Abschluss des Übertragungsvorgangs im Herrschaftsbereich des Kommunikationsteilnehmers gespeicherte Verbindungsdaten nicht mehr vom Schutzbereich des Art. 10 Abs. 1 GG umfasst werden. Diese Daten sind jedoch durch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und gegebenenfalls durch das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung geschützt. Danach darf auf die beim Kommunikationsteilnehmer gespeicherten Daten nur unter bestimmten Voraussetzungen und insbesondere nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zugegriffen werden. Für eine Beschlagnahme müssen dabei die Voraussetz...

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