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Einkommensteuer | Nichtberücksichtigung negativer Einkünfte aus Nutzung unbeweglichen Vermögens verstößt gegen Gemeinschaftsrecht
Nach dem EStG 1987 hatten Personen, die wie die beiden Eheleute Ritter-Coulais in Deutschland arbeiteten, aber im eigenen Haus in einem anderen Mitgliedstaat wohnten, in Ermangelung positiver Einkünfte – anders als Personen, die in Deutschland arbeiteten und dort im eigenen Haus wohnten – keinen Anspruch darauf, dass bei der Festsetzung ihres Einkommensteuersatzes die Verluste berücksichtigt wurden, die mit der Nutzung ihres Hauses verbunden waren. Der , Ritter-Coulais, festgestellt, dass das Gemeinschaftsrecht einer nationalen Regelung entgegensteht, wonach natürliche Personen, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in einem Mitgliedstaat beziehen und dort unbeschränkt steuerpflichtig sind, keinen Anspruch darauf haben, dass bei der Festsetzung...