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Abgabenordnung | Ordnungsmäßigkeit der (Kassen-)Buchführung
Bei Betrieben mit einem hohen Anteil an Bareinnahmen ist eine ordnungsmäßige Kassenführung i. d. R. die entscheidende Grundlage einer kaufmännischen Buchführung. Wesentliche Mängel der Kassenführung nehmen in einem solchen Fall der gesamten Buchführung die Ordnungsmäßigkeit. Eine Kassenbuchführung, bei der weder die Ursprungsaufzeichnungen aufbewahrt werden noch der tatsächliche Kassenbestand festgestellt wird, ist nicht ordnungsgemäß. Ungewöhnlich hohe Kassenbestände über einen längeren Zeitraum sprechen gegen die materielle Richtigkeit der Kassenbuchführung. Ist eine Buchführung ganz oder teilweise nicht nach § 158 AO der Besteuerung zugrunde zu legen, so sind die Besteuerungsgrundlagen grundsätzlich nach § 162 Abs. 2 Satz 2 AO zu schätzen. Die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen kann durch einen Zuschlag zu den Bet...