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Dritthaftung des Steuerberaters bei der Weitergabe von privaten Finanzplänen: Haftungsausschluss – Muster
"Weitergabe"-Klausel
Haftungsbegrenzung: Inhaltlich und betragsmäßig
Der Steuerberater kann durch die Ausarbeitung und Weitergabe des Finanzplans, welcher zum Gegenstand von Kreditverhandlungen seines Mandanten mit Finanzdienstleistern gemacht wurde, „stillschweigend” einen selbständigen Auskunftsvertrag mit dem Kreditinstitut geschlossen haben.
Die Gefahr der Dritthaftung aufgrund eines stillschweigenden Auskunftsvertrags kann grundsätzlich gebannt werden, indem im Finanzplanungsvertrag eine Klausel aufgenommen wird, die eine Weitergabe des vom Steuerberater ausgearbeiteten Finanzplans von dessen schriftlichen Zustimmung abhängig macht. Hierdurch wird einer uferlosen Haftung des Steuerberaters aufgrund eines stillschweigend geschlossenen Auskunftsvertrags vorgebeugt.
Schließlich empfiehlt sich eine betragsmäßige Haftungsbegrenzung durch eine Individualvereinbarung oder Allgemeine Auftragsbedingungen (AAB). Nach § 67a Abs. 1 Nr. 1 StBerG kann die Haftung des Steuerberaters durch eine individuell ausgehandelte Vereinbarung auf den Betrag der gesetzlichen Mindestsumme von derzeit 250.000 € (§ 52 DVStB) begrenzt werden. Eine Haftungsbegrenzung durch AAB erfordert eine Min...