Zahlung der Darlehenszinsen durch Schuldumwandlung
Berichtigung fehlerhafter Bilanzansätze
Leitsatz
Werden bei einem betrieblichen Geschwisterdarlehen die jeweils fälligen Zinsen nicht ausbezahlt, sondern in der Bilanz einem
Konto „sonstige Verbindlichkeiten” zugerechnet mit der Behauptung, die Zinsverbindlichkeit sei durch Schuldumwandlung in ein
neues Darlehen der Geschwister erfüllt worden ohne dass der Nachweis erbracht wird, dass die Geschwister entsprechende Forderungsrechte
erworben haben, so fehlt es am Nachweis des tatsächlichen Vollzugs des Vertrags, welcher auch bei Darlehensverträgen zwischen
von einander unabhängigen Angehörigen zum Nachweis des Fremdvergleichs notwendig ist.
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