Einkünfte einer beschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft aus einem inländischen Grundstück
Anschaffungskosten
Leitsatz
1. Eine niederländische Kapitalgesellschaft, die weder gewerblich tätig ist noch eine inländische Betriebsstätte unterhält,
erzielt durch die Vermietung einer in Deutschland belegenen, selbst errichteten Gewerbeimmobilie inländische Einkünfte aus
Vermietung und Verpachtung. Die Veräußerung des Objektes führt hingegen zu (fiktiven) gewerblichen Einkünften. Die Einkünfte
unterliegen der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht.
2. Die Besteuerung des Veräußerungsgewinns stellt keine europarechtlich unzulässige Diskriminierung auf Grund der Rechtsform
dar, sondern führt die Gleichbehandlung von beschränkt und unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaften herbei.
3. Die Bewertungsregel des § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG ist nicht anwendbar auf die Frage, mit welchem Wert Wirtschaftsgüter anzusetzen
sind, die aufgrund einer Gesetzesänderung erst ab einem bestimmten Zeitpunkt (hier: Inkrafttreten von § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst.
f EStG am ) in gewisser Weise steuerlich „verstrickt” worden sind. Bei der Besteuerung des Veräußerungsgewinns sind
daher dem Veräußerungserlös (neben Veräußerungskosten) die (weiterentwickelten) Teilwerte zum der vor diesem Tag
angeschafften Wirtschaftsgüter gegenüber zu stellen.
Fundstelle(n): DStRE 2006 S. 1501 Nr. 24 EFG 2006 S. 804 Nr. 11 XAAAB-78800
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 28.09.2005 - 3 K 181/00
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