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Arbeitshilfe - Stand: 01.01.2009

Jahresbescheinigung – Steuererklärung 2005

Nach § 24c EStG müssen inländische Kreditinstitute für alle bei ihnen geführten Wertpapierdepots und Konten eine zusammenfassende Jahresbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster ausstellen. Bei der aktuellen Jahresbescheinigung für 2005 sind wichtige Neuerungen im Vergleich zum Vorjahr zu beachten. Was Sie jetzt bei der Steuererklärung 2005 beachten müssen, finden Sie in der nachfolgenden Checkliste. Hier werden die Besonderheiten dargestellt, die beim Übertrag der bescheinigten Daten in die Steuererklärung beachtet werden müssen:

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Weitere Informationen zur Jahresbescheinigung und zu den Besonderheiten für die Steuererklärung 2005 finden Sie hier .

Fundstelle(n):
QAAAB-78730