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IWB 5/2006 S. 1022

Belgien | neue Missbrauchsregelung im Umsatzsteuerrecht

Am hat das belgische Parlament dem Gesetzentwurf der Regierung über die Einführung einer neuen Missbrauchsvorschrift zugestimmt. Diese wird als Art. 59 Abs. 3 in das belgische Umsatzsteuergesetz eingefügt und gilt bereits rückwirkend zum . Ziel der neuen Missbrauchsregelung ist die Vermeidung der Steuerumgehung und damit die Verbesserung der Wettbewerbsneutralität. Die belgische Finanzverwaltung ist somit nun in der Lage, bisher legale zivilrechtliche Sachverhalte dann als missbräuchlich zu qualifizieren, wenn dadurch belgische Umsatzsteuer umgangen wird. Die beteiligten Steuerpflichtigen haben aber die Möglichkeit, die Missbrauchsvermutung zu widerlegen, wenn sie nachweisen, dass neben der Steuerersparnis auch andere wirtschaftliche oder finanzierungsrechtliche Gründe für die gewählte Gestaltung ausschlag...

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