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Vermietung von Ferienwohnungen
Bei einer auf Dauer angelegten Fremdvermietung einer Ferienwohnung ist nicht grundsätzlich und typisierend von einer Gewinnerzielungsabsicht auszugehen, wenn die Mieteinnahmen in einem krassen Missverhältnis zu den Schuldzinsen stehen bzw. absehbar ist, dass ein Totalüberschuss nicht erwirtschaftet werden kann. Anmerkung: Mit dieser Entscheidung weicht das Finanzgericht von den BFH-Urteilen v. - IX R 15/04, BStBl 2005 II S. 754, und v. - IX R 10/04, BStBl 2005 II S. 692, ab.