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Nichtberücksichtigung negativer Einkünfte aus Nutzung unbeweglichen Vermögens gemeinschaftsrechtswidrig
Das Gemeinschaftsrecht steht einer nationalen Regelung entgegen, wonach natürliche Personen, die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit in einem Mitgliedstaat beziehen und dort unbeschränkt steuerpflichtig sind, keinen Anspruch darauf haben, dass bei der Festsetzung des Steuersatzes für diese Einkünfte in diesem Staat Verluste aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt werden, die sich auf ein von ihnen selbst zu Wohnzwecken genutztes Wohnhaus in einem anderen Mitgliedstaat beziehen, während positive Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bezüglich eines solchen Hauses berücksichtigt würden.