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FG Hamburg 01.12.2005 IV 233/04, NWB direkt 10/2006 S. -1
Steuerrückforderungsanspruch
Derjenige, der eine Steuer (hier Mineralölsteuer) an den Leistungsempfänger zahlt, hat nur dann einen Anspruch auf Erstattung des gezahlten Betrags, wenn der rechtliche Grund für die Zahlung später wegfällt.