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BBKM Nr. 3 vom Seite 77

Haftungsbeschränkungen im Beratungsvertrag

Zimmermann C., Haftungsbeschränkung statt Versicherung?, StB 12/2005, S. 460-464

Die Berufsordnung der Steuerberater eröffnet in § 67a StBerG die Möglichkeit, der Inanspruchnahme wegen Pflichtverstößen durch Vereinbarung einer Haftungsbeschränkung entgegenzuwirken. Dies gilt zum einen für die Höhe eines etwaigen Ersatzanspruchs, der durch schriftliche Vereinbarung im Einzelfall auf die Höhe der Mindestversicherungssumme und durch vorformulierte Vertragsbedingungen auf den vierfachen Betrag der Mindestversicherungssumme, wenn insoweit Versicherungsschutz besteht, beschränkt werden darf. Bei Sozietäten besteht zudem die Möglichkeit, die Haftung auch in persönlicher Hinsicht auf die das Mandat betreuenden Personen zu beschränken.

Praxishinweis

Laut Zimmermann wiegen Haftungsbeschränkungen den Steuerberater in trügerischer Sicherheit. Schon wegen den Unwägbarkeiten einer möglichen AGB-Prüfung lässt sich die Wirksamkeit einer Haftungsbeschränkung niemals garantieren. Die regelmäßig nicht minder problematische Verbindung von Versicherungsschutz und zulässiger Haftungsbeschränkung ist zudem ein weiterer Unsicherheitsfaktor.

Der Autor konstatiert schließlich, dass ein Versicherungsschutz auch oberhalb der...