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FG Rheinland-Pfalz 31.07.1996 1 K 1449/96

Finanzgerichtsordnung; | Finanzrechtsweg für Kindergeldsachen ab 1996 (§ 33 FGO)

Nach dem (Revision zugelassen) ist für Streitigkeiten über die Festsetzung und Zahlung von Kindergeld nach den §§ 62 ff. EStG i. d. F. des JStG 1996 der Finanzrechtsweg gegeben. Das FG nimmt eine Abgabenangelegenheit an, da § 31 EStG, die grundlegende Bestimmung über den neuen Familienleistungsausgleich, das Kindergeld zur Steuer-(Abgaben-)vergütung erkläre. Das Kindergeld werde auch durch FinBeh verwaltet. Gem. § 5 Abs. 1 Nr. 11 FVG i. d. F. des JStErgG 1996 obliege die Durchführung des Familienleistungsausgleichs dem Bundesamt für Finanzen, dem die Bundesanstalt für Arbeit ihre Dienststellen als Familienkassen zur Verfügung stelle, die deshalb als Bundes-FinBeh gälten. Diese Organleihe erscheine so lange mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Verwaltungskompeten...

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