Bilanzielle Behandlung von Pensionsverpflichtungen einer Anstalt öffentlichen Rechts bei unterjähriger formwechselnder Umwandlung
Leitsatz
1. Die Zuführung zur Pensionsrückstellung ist auf den Unterschiedsbetrag des Teilwertes der Pensionsverpflichtung am Schluss
des Wirtschaftsjahres und am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres begrenzt (§ 6a Abs. 4 EStG, sog. Nachholverbot).
2. Der Umstand, dass eine GmbH zuvor in der Rechtsform der Anstalt des öffentlichen Rechts tätig war, hat keine Auswirkungen
auf die Bilanzierung. Denn die formwechselnde Umwandlung in eine GmbH nach §§ 301 ff. UmwG führt nicht zu einer Änderung der
Rechtspersönlichkeit. Die GmbH kann daher die Bilanzansätze der Anstalt des öffentlichen Rechts fortführen.
3. Dem bilanziellen Ausweis der Pensionsrückstellung stehen weder die Teilnahme am Umlageverfahren der Niedersächsischen Versorgungskasse
noch vom Land gewährte Gewährleistungszusagen entgegen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2007 S. 84 Nr. 2 EFG 2006 S. 717 Nr. 10 StuB-Bilanzreport Nr. 23/2006 S. 930 WAAAB-78151
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 06.10.2005 - 6 K 195/03
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