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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 8 K 8302/01

Gesetze: KStG § 8 Abs. 4 S. 1, KStG § 8 Abs. 4 S. 2, KStG § 8 Abs. 4 S. 3, EStG § 10d

Wirtschaftliche Identität einer Kapitalgesellschaft

Leitsatz

Die für den Verlustabzug nach § 10d EStG erforderliche wirtschaftliche Identität einer Kapitalgesellschaft mit der Kapitalgesellschaft, die den Verlust erlitten hat, liegt insbesondere dann nicht vor, wenn mehr als die Hälfte der Anteile an der Kapitalgesellschaft übertragen wird und die Gesellschaft ihren Geschäftsbetrieb mit überwiegend neuem Betriebsvermögen fortführt.

Unter der Zuführung neuen Betriebsvermögens ist nur die Zuführung neuen Aktivvermögens zu verstehen, wobei die Passivseite der Bilanz bei der Beurteilung, ob die Gesellschaft ihren Betrieb mit überwiegend neuem Betriebsvermögen fortführt, unberücksichtigt bleibt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2006 S. 667 Nr. 11
StBW 2006 S. 2 Nr. 10
VAAAB-78147

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Finanzgericht Berlin, Urteil v. 21.03.2005 - 8 K 8302/01

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