Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen bis zum Hinweis des Finanzamts auf den Wegfall der einschlägigen Voraussetzungen
Leitsatz
1. Nach § 13a Abs. 1 EStG ist der Gewinn u.a. dann nach Durchschnittssätzen zu ermitteln, wenn die landwirtschaftliche Nutzfläche
20 ha nicht überschreitet.
2. Der Gewinn ist letztmalig nach Durchschnittssätzen in dem Wirtschaftsjahr zu ermitteln, in dem das Finanzamt auf den Wegfall
einer der Voraussetzungen des § 13a EStG hingewiesen hat.
3. Landwirte sollen aufgrund einer jahrzehntelangen Tradition bei Änderung der steuerlichen Verhältnisse durch Hinweise besonders
geschützt werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): INF 2006 S. 246 Nr. 7 NAAAB-78141
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 02.03.2005 - 2 K 378/04
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