Renn-, Wett- und
Lotteriegesetz (RennwLottG); Lotteriebegriff
Leitsatz
1. Unter einer Lotterie wird eine
Veranstaltung verstanden, bei der einer Mehrzahl von Personen die
Möglichkeit eröffnet wird, nach einem bestimmten Plan gegen einen
bestimmten Geldeinsatz ein vom Eintritt eines zufälligen Ereignisses
abhängiges Recht auf einen bestimmten Geldgewinn zu erwerben.
2. Für die Entstehung der
Steuerschuld ist es unerheblich, ob eine genehmigungspflichtige Lotterie
tatsächlich genehmigt wurde, denn die Steuerschuld entsteht
spätestens in dem Zeitpunkt, zu dem die Genehmigung hätte eingeholt
werden müssen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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