Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten, die bereits als
Nachlassverbindlichkeit berücksichtigt worden sind
Leitsatz
1.
§ 10 Abs. 1 Nr. 6
EStG erfasst alle Ausgaben, die dem Stpfl. dadurch
entstehen, dass er zur Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten oder zur
Wahrnehmung seiner steuerlichen Rechte fremde Hilfe in Anspruch nimmt.
2. Auch Beratungskosten, die dem
Erben im Zusammenhang mit der ErbSt-Erklärung erwachsen, entstehen im
Besteuerungsverfahren und sind Steuerberatungskosten i.S. des
§ 10 Abs. 1 Nr. 6
EStG.
3. Haben die Steuerberatungskosten
als Nachlassverbindlichkeiten i.S. des
§ 10 Abs. 5
ErbStG den steuerpflichtigen Erwerb des Vermögens des
Erblassers gemindert, steht das dem Sonderausgabenabzug für die
Steuerberatungskosten nicht entgegen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2006 S. 794 Nr. 13 EFG 2006 S. 567 Nr. 8 INF 2006 S. 246 Nr. 7 NWB-Eilnachricht Nr. 7/2006 S. 468 StBW 2006 S. 1 Nr. 3 StBW 2006 S. 1 Nr. 9 UAAAB-78130
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 15.12.2005 - 10 K 191/00
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