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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 10 K 191/00 EFG 2006 S. 567 Nr. 8

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 6

Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten, die bereits als Nachlassverbindlichkeit berücksichtigt worden sind

Leitsatz

1. § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG erfasst alle Ausgaben, die dem Stpfl. dadurch entstehen, dass er zur Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten oder zur Wahrnehmung seiner steuerlichen Rechte fremde Hilfe in Anspruch nimmt.

2. Auch Beratungskosten, die dem Erben im Zusammenhang mit der ErbSt-Erklärung erwachsen, entstehen im Besteuerungsverfahren und sind Steuerberatungskosten i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG.

3. Haben die Steuerberatungskosten als Nachlassverbindlichkeiten i.S. des § 10 Abs. 5 ErbStG den steuerpflichtigen Erwerb des Vermögens des Erblassers gemindert, steht das dem Sonderausgabenabzug für die Steuerberatungskosten nicht entgegen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2006 S. 794 Nr. 13
EFG 2006 S. 567 Nr. 8
INF 2006 S. 246 Nr. 7
NWB-Eilnachricht Nr. 7/2006 S. 468
StBW 2006 S. 1 Nr. 3
StBW 2006 S. 1 Nr. 9
UAAAB-78130

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 15.12.2005 - 10 K 191/00

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