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Die Steuerpflicht bei Versicherungen nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG
Betroffene Policen und alle wichtigen Details zur steuerlichen Behandlung
Infolge des Alterseinkünftegesetzes sind Erträge aus privaten Kapitallebensversicherungen seit Neujahr 2005 nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG steuerpflichtig. Damit wurde der Assekuranz das wichtigste Werbeargument („Steuerfreiheit nach zwölf Jahren”) genommen, was auch die hervorragenden Absatzzahlen 2004 und der anschließende Einbruch der Vertragsabschlüsse verdeutlichen. Die neue Steuerpflicht sowie der tendenziell eher sinkende Garantiezins sorgen dafür, dass die Renditen der Vergangenheit nicht mehr erreichbar sein werden. Allerdings können Versicherte immerhin noch die halbierte Erfassung ihrer Einnahmen erzielen – und dies unter einfacheren Bedingungen als die bisherige Steuerfreiheit. Das BMF hat nun Details zur steuerlichen Behandlung der betroffenen Versicherungen veröffentlicht ( NWB NAAAB-73391). Nachfolgend haben wir daher für Sie die betroffenen Policen und alle wichtigen Details zur steuerlichen Behandlung zusammengestellt.
I. Erfasste Versicherungen
Unter den Begriff Kapitaleinnahmen fallen Versicherungen, die wirtschaftliche Risiken wie den Tod oder die ...