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BFH 27.03.1996 I R 182/94
Gewerbesteuer; | vom gewerblichen Unternehmen unterhaltene Bildungseinrichtung (§ 3 Nr. 13 GewStG; § 4 Nr. 21 UStG)
Ist eine allgemeinbildende oder berufsbildende Einrichtung als Ersatzschule anerkannt, so ist der Träger der Einrichtung insoweit auch dann von der GewSt befreit, wenn er daneben noch einen anderen Gewerbebetrieb hat ().