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FG Nürnberg 21.09.2004 I 210/2002, NWB direkt 9/2006 S. 6
Anerkennung rückwirkender Mieterhöhung zwischen Ehegatten
Eine rückwirkende Mieterhöhung für mehrere Jahre fällt nicht unter die eng begrenzten Ausnahmen vom steuerrechtlichen Rückwirkungsverbot. Dies gilt auch dann, wenn in der Vergangenheit eine nach außen erkennbare Absicht eine Mieterhöhung zu verlangen gegeben ist.