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Antragsfrist für den Erlass eines Bescheids über die gesonderte Verlustfeststellung
Ein Antrag auf erstmalige Feststellung eines verbleibenden Verlustvortrags nach § 10d Abs. 3 Satz 1 EStG kann in entsprechender Anwendung des § 356 Abs. 2 AO innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe des Einkommensteuerbescheids gestellt werden, wenn einerseits ein Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid mangels Beschwer unzulässig ist und andererseits dieser Einkommensteuerbescheid keine Belehrung enthält, dass innerhalb der Einspruchsfrist gegen den Einkommensteuerbescheid die Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zu beantragen ist.