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Vollziehungsaussetzung gegen Sicherheitsleistung
Auch wenn das BVerfG die Erhebung der Spielgerätesteuer nach der Anzahl der aufgestellten Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit mit dem Grundgesetz nicht für vereinbar erklären wird, ist es angemessen (im Hinblick auf die Ungewissheit der rechtlichen Beurteilung im Einzelnen, insbesondere auch im Hinblick auf die Frage der Einräumung einer Übergangsfrist für den Gesetzgeber), dass zur Vermeidung von Steuerausfällen eine Sicherheit in Höhe des ausgesetzten Betrags zu leisten ist.