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Steuererlass bei Bekanntwerden von Steuerschulden nach Ablauf der Festsetzungsfrist
Das Bekanntwerden von Steuerschulden des Erblassers nach Ablauf der Festsetzungsfrist rechtfertigt mangels offensichtlicher und eindeutiger Unrichtigkeit der Steuerfestsetzung nicht den Erlass der hierauf entfallenden Erbschaftsteuer, wenn der Finanzbehörde im Zeitpunkt der Festsetzung der Steuer die Steuerschulden des Erblassers weder bekannt waren noch hätten bekannt sein müssen. Die Fehlerhaftigkeit einer Steuerfestsetzung kann nur bei Vorliegen eines zwar nicht notwendig schuldhaften, aber doch gravierenden Fehlverhaltens der Finanzbehörde offensichtlich sein und daher eine Billigkeitsmaßnahme gebieten.