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Bekanntgabe eines Steuerbescheids an Bevollmächtigten
Hat der Steuerpflichtige oder sein Bevollmächtigter dem Finanzamt gegenüber mitgeteilt, dass zur Entgegennahme der Steuerbescheide auch der Bevollmächtigte ermächtigt sein soll, dann sind die Steuerbescheide grundsätzlich dem Bevollmächtigten bekannt zu geben. Wenn im Einzelfall jedoch besondere Gründe gegen die Bekanntgabe des Steuerbescheids an den Bevollmächtigten sprechen, kann der Steuerbescheid auch unmittelbar dem Steuerpflichtigen bekannt gegeben werden.