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Einkommensteuer | Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften
Zu der Frage, ob auch bei der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften i. S. des § 17 EStG das für Veräußerungen i. S. des § 23 EStG mit dem EU-Richtlinien-Umsetzungsgesetz für die Fälle der Sammelverwahrung gem. § 5 Depotgesetz eingeführte Fifo-Verfahren anzuwenden ist, nimmt die III A - S 2244 - 3/2005 NWB UAAAB-77427 Stellung. Das Fifo-Verfahren kann im Rahmen der Ermittlung der Einkünfte nach § 17 EStG für die Fälle der Girosammelverwahrung nicht entsprechend angewendet werden. Ausschließlich für den Anwendungsbereich des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG und auch nur für Fälle des § 5 des Depotgesetzes ist durch das EURLUmsG die Anwendung der Fifo-Methode vorgegeben.