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Körperschaftsteuer; | Anpassung der Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen unter der Berücksichtigung der Gesetzesänderungen durch das Steuersenkungsgesetz
Das StSenkG ist am verkündet worden. Aufgrund des abgesenkten KSt-Tarifs wird sich für die Mehrzahl der bisher vorauszahlungspflichtigen Körperschaften ein niedrigeres Vorauszahlungssoll ergeben. Dies ist bei der Anpassung von Vorauszahlungen im Rahmen von KSt-Veranlagungen, die ab Anfang September 2000 bearbeitet wurden, bereits berücksichtigt worden. Bei der Berechnung des Vorauszahlungssolls 2001 wurde in den Fällen, in denen das geänderte KSt-Recht ab diesem VZ gilt (Wj entspricht Kj), generell der gesenkte KSt-Tarif von 25 v. H. angewandt. Hierdurch sind Einzelanträge auf Anpassung der Vorauszahlungen jedoch nicht in allen Fällen zu vermeiden. Denn die konkreten Auswirkungen des StSenkG hängen noch von weiteren Faktoren ab, die in den Verhältnissen der jeweiligen Körperschaft begründ...