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Vorsteuerabzug und Verwendungseigenverbrauch bei mehreren Fahrzeugen eines Einzelunternehmers
Das FG des Saarlandes hat sich mit rkr. Urteil vom - 1 K 139/02 (EFG 2005 S. 1653) mit der Frage des Vorsteuerabzugs und des Verwendungseigenverbrauchs bei mehreren Fahrzeugen eines Einzelunternehmers auseinander gesetzt. Eine allgemeine, auf der Lebenserfahrung beruhende Regelvermutung dafür, dass bei einem Einzelunternehmen Zweit- und Drittfahrzeuge zu weniger als 10 % unternehmerisch genutzt werden, besteht hiernach nicht (gegen BStBl I S. 819).
Zudem führten die FG-Richter aus, dass bei der Schätzung der privatanteiligen Kosten zu Zwecken der USt die 1 %-Methode grundsätzlich nicht zur Anwendung kommen kann. Auch hiermit wird die bisherige Verwaltungsauffassung abgelehnt.
Hält ein Einzelunternehmer mehrere, ausschließlich von ihm genutzte Kfz im Unternehmensvermögen, so ist – soweit der Unternehmer nicht das Gegenteil nachweist – davon auszugehen, dass alle Kfz auch privat genutzt werden.