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BFH 03.11.2005 V R 21/05, StuB 3/2006 S. 118

Umsatzsteuer | Steuerfreie Kreditvermittlungen

(1) Für das Vorliegen einer steuerfreien Kreditvermittlung kommt es nicht darauf an, an welche der Vertragsparteien die Vermittlungsleistung ausgeführt wird. (2) Die Steuerbefreiung einer Kreditvermittlung setzt nicht voraus, dass es tatsächlich zur Kreditvergabe gekommen ist, wohl aber muss ein Kontakt zu beiden Vertragspartnern bestanden haben (Bezug: § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG 1993; Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 1, Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 5 Richtlinie 77/388/EWG).NWB NAAAB-73916

Praxishinweise: Im Streitfall ging es darum, ob Auslagenerstattungen, die für nicht zustande gekommene Kreditverträge vereinnahmt wurden, unter die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 8 UStG fallen. Der BFH bejaht die Steuerfreiheit, wenn die Auslagen im Zusammenhang mit der „Vermittlung” angefallen sind (für Tätigkeiten, die für eine Kreditvergabe notwendig sind). Voraussetzung für die Steu...

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